Hinweisgeberstelle

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Willkommen bei der Hinweisgeberstelle der Josef Rädlinger Unternehmensgruppe!

Über die JR Hinweisgeberstelle können Sie Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Verstößen gegen Gesetze zu folgenden Themenbereichen abgeben:

  • Business Compliance

  • Diskriminierung

  • Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

  • Umwelt

​Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Wir nehmen Ihren Hinweis sehr ernst und werden uns zu gegebener Zeit bei Ihnen melden.​ Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

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Sie haben Fragen zur JR Hinweisgeberstelle?
Wir haben Antworten.

Die Hinweisgeberstelle dient der vertraulichen Abgabe von Meldungen über (vermutete) Verstöße der Josef Rädlinger Unternehmensgruppe und / oder deren Mitarbeitenden gegen Gesetze. Gleichermaßen wird die Identität der Hinweisgeber geschützt.

Jeder kann eine Meldung abgeben. Die Hinweisgeberstelle steht sowohl Mitarbeitenden der Josef Rädlinger Unternehmensgruppe als auch Dritten (insb. Geschäftspartnern wie Lieferanten / Subunternehmern, Kunden / Auftraggebern, etc.) zur Verfügung.

Melden Sie Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Verstößen gegen Gesetze von Mitarbeitenden der Josef Rädlinger Unternehmensgruppe. Sie können Meldungen zu allen Themen, insbesondere den folgenden Themenbereichen, abgeben:

• Business Compliance

• Diskriminierung

• Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

• Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Umwelt

Sie können Ihren Hinweis über das obenstehende Kontaktformular auf der JR Homepage abgeben. Füllen Sie die Eingabefelder aus und klicken Sie am Ende auf den Button „Hinweis abgeben“. Die interne Hinweisgeberstelle ist auch auf weiteren Wegen erreichbar. Diese sind im Intranet zu finden. Ebenso können Meldungen über externe Meldestellen abgegeben werden. Beispielsweise wurde eine zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet.

Alle Informationen und Daten, die bei der Hinweisgeberstelle eingehen, können nur von der Hinweisgeberstelle eingesehen werden. Ihre Identität wird dabei jedenfalls geheim gehalten, außer es stehen gesetzliche Anforderungen entgegen oder wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben.

Alle Informationen und Daten, die bei der Hinweisgeberstelle eingehen, können nur von der Hinweisgeberstelle eingesehen werden. Die Hinweisgeberstelle behandelt Ihre Identität streng vertraulich und gibt Ihre Identität ausschließlich dann weiter, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

Sofern Sie in gutem Glauben eine Meldung erstatten, haben Sie keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Bitte beachten Sie, dass vorsätzlich unrichtige Meldungen rechtliche Konsequenzen haben können.

Die Hinweisgeberstelle entscheidet über das weitere Vorgehen und tritt ggf. mit Ihnen in Kontakt, falls Rückfragen bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden.

Sie erhalten umgehend eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung. Darüber hinaus werden Sie zeitnah – jedenfalls innerhalb der gesetzlichen Frist – über die ergriffenen Folgemaßnahmen informiert.

Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen dürfen, dass der Inhalt wahr ist und dass Sie die Meldung nicht mit missbräuchlicher Absicht machen. Es wird nicht von Ihnen erwartet, Beweise zu erheben oder den Vorfall selbst zu untersuchen. Die Untersuchung veranlasst ausschließlich die Hinweisgeberstelle. Auch wenn sich im Zuge der Untersuchungen herausstellt, dass kein Verstoß vorliegt, haben Sie keine negativen Konsequenzen zu befürchten.

Alle Vorwürfe werden einer vertraulichen und fairen Untersuchung unterzogen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die beschuldigte Person nicht zu Unrecht negativen Konsequenzen ausgesetzt wird. Wenn es die Untersuchung erfordert, wird die beschuldigte Person – unter Wahrung der Vertraulichkeit der meldenden Person – über die erhobenen Vorwürfe informiert und ihr Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Böswillige oder nicht im guten Glauben erfolgte Meldungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sie erhalten zeitnah – jedenfalls innerhalb der gesetzlichen Frist – eine Rückmeldung über ergriffene Folgemaßnahmen.

Ihre Daten werden drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens aus dem Hinweisregister gelöscht.

Ja, die vorliegende Umsetzung wurde vom Betriebsrat geprüft und freigegeben.