Für alle Niederlassungen und Baustellen der JR Unternehmensgruppe entfällt die Maskenpflicht. Selbstverständlich steht es jedem Besucher frei, trotzdem einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem wird empfohlen, weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten (regelmäßige Händedesinfektion, Mindestabstand von 1,5 Metern).
Der Zutritt unter Einhaltung der 3G-Regel entfällt ebenfalls. Das heißt, Besucher können sich in den Räumlichkeiten der JR Unternehmensgruppe aufhalten, ohne ihren Geimpft-, Genesenen- oder Getestetenstatus nachweisen zu müssen.
[aktualisiert am 27.07.2022]